Wichtige Informationen zum Distanzunterricht in Bayern

Wichtige Informationen zum Distanzunterricht in Bayern

Der Distanzunterricht ist verpflichtend und ab diesem Schuljahr auch in der Bayerischen Schulordnung verankert. Die im Präsenzunterricht bestehenden Rechte und Pflichten für Schüler sowie Lehrer gelten dadurch im Wesentlichen auch im Distanzunterricht.

  1. Neue Lernplattform Dokid

Die Grundschule Aiglsbach nutzt ab dem Schuljahr 2020/21 die neue, verbindliche Lernplattform Dokid. Sie erhalten zeitnah ihre Zugangsdaten, mit denen Sie sich dort einloggen können. Auf dieser Plattform finden Sie im Falle eines erneuten Distanzunterrichts alle Materialien (auch Videos) und Anweisungen für das Home Schooling.

Um diese Lernplattform nutzen zu können, benötigen Sie zuhause Zugriff auf einen Laptop oder Computer. Falls Sie keinen Zugriff auf einen PC haben, melden Sie sich bitte so bald wie möglich im Sekretariat unserer Schule. Sie bekommen dann von der Schule einen Leih-PC gestellt. Dazu wird ein Leihvertrag abgeschlossen.

  • Unterricht nach Stundenplan im Distanzunterricht

Die Fächer der Stundentafel werden grundsätzlich auch im Distanzunterricht unterrichtet. Ist ein Fach an einem Tag im Stundenplan für den Präsenzunterricht vorgesehen, soll es an diesem Tag auch im Distanzunterricht in Erscheinung treten.

  • Täglicher Beginn mit einem (virtuellen) „Startschuss“
  • Im Distanzunterricht

Im reinen Distanzunterricht beginnt der Tag durch einen (virtuellen) Startschuss zu einer zuvor klar festgelegten Zeit. Dieser kann so aussehen:

  • Freischaltung des Fach- bzw. Klassenordners für den jeweiligen Tag zu Unterrichtsbeginn oder
  • Guten-Morgen-E-Mail durch die Lehrkraft der ersten Stunde oder
  • Morgenrunde per Videokonferenz zur Uhrzeit des regulären Schulbeginns mit der Lehrkraft der ersten Stunde

Dadurch erhalten die Schülerinnen und Schüler alle wichtigen Informationen und Arbeitsaufträge.

  • Im Wechselmodell zwischen Distanz- und Präsenzunterricht

Im tage- oder wochenweisen Wechselmodell zwischen Präsenz- und Distanzunterricht kann der virtuelle Startschuss zu einer zuvor klar festgelegten Zeit in der Regel nur eingeschränkt umgesetzt werden, da die notwendigen Personalkapazitäten im Unterricht gebunden sind. Daher werden folgende Möglichkeiten genutzt:

  • Einsatz von Lehrkräften, die coronabedingt nicht im Präsenzunterricht vor Ort im Einsatz sind,
  • neue Arbeitsaufträge zu festgelegten Zeiten,
  • Abgabefristen für Arbeitsaufträge enden am entsprechenden Tag, Schülerinnen und Schüler übermitteln aktiv ihre Ergebnisse,
  • Schülerinnen und Schüler melden sich über die Lernplattform an.
  • Verpflichtende Teilnahme am Distanzunterricht

Die aktive Teilnahme wird durch die Lehrkräfte überprüft. Dies kann bspw. wie folgt erfolgen:

  • in Form einer virtuellen Anwesenheitskontrolle ƒ
  • durch aktives Anmelden der Schülerinnen und Schüler bei der Lehrkraft
  • über technische Möglichkeiten wie die verpflichtende Teilnahme an einer von der Lehrkraft erstellten Aufgabe

Entzieht sich ein Schüler regelmäßig der Teilnahme am Distanzunterricht, greift ein Beratungs-, Unterstützungs- bzw. Sanktionssystem der Schule (bspw. Gespräch mit Erziehungsberechtigten, Betreuung durch den Schulpsychologen, Beratungslehrer der Schule, ggf. auch durch den Sozialpädagogen, regelmäßige Kontrollanrufe durch die Klassenleitung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).

Krankmeldung

Die Erziehungsberechtigten sind auch im Distanzunterricht verpflichtet, die Schule unverzüglich unter Angabe eines Grundes darüber zu unterrichten, wenn ihr Kind verhindert sein sollte, am Unterricht teilzunehmen.

  • Leistungsnachweise

Schriftliche Leistungsnachweise werden grundsätzlich im Präsenzunterricht erbracht.

Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht durchgeführt werden. Sowohl die im Präsenz- als auch die im Distanzunterricht erarbeiteten Inhalte sind Bestandteil der geltenden Lehrpläne. Wurden sie hinreichend behandelt, können sie damit auch Teil von Leistungserhebungen sein.

Im Distanzunterricht sind vor allem die folgenden Formate geeignet:

  • Referate,
  • Kurzreferate
  • Vorstellen von Arbeitsergebnissen
  • Unterrichtsbeiträge (z. B. im Rahmen einer Videokonferenz)
  • Rückmeldung durch die Lehrkraft

Die Lehrkräfte halten direkten Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern, geben ihnen regelmäßig aktiv und kontinuierlich Rückmeldung und sind für sie zu festgelegten Zeiten erreichbar.

Zu Arbeitsergebnissen erhalten die Schülerinnen und Schüler Rückmeldung durch die Lehrkraft. Diese kann aus Lösungen zur Selbstkontrolle bestehen, muss aber auch regelmäßige individualisierte Rückmeldungen zum Lernstand umfassen.

Die Kontaktaufnahme kann beispielsweise per Telefon, Video-Konferenz oder per E-Mail erfolgen.

Zu vorab festgelegten Zeitfenstern steht die Lehrkraft ihren Schülerinnen und Schülern (und deren Eltern) für Rückfragen zur Verfügung (z. B. per Telefon oder Video-Konferenz).